
Ja: Wenn Sie geschäftsmäßig eine Website, einen Onlineshop oder ein Social-Media-Profil betreiben, brauchen Sie als Kleinunternehmer ein Impressum. Der Status nach § 19 UStG ändert daran nichts. Pflicht sind mindestens Ihr vollständiger Name, eine ladungsfähige Anschrift und eine E-Mail-Adresse, gestützt auf § 5 DDG.
Kurz gesagt:
- Das Impressum für Kleinunternehmer ist immer Pflicht, unabhängig von Umsatzhöhe oder § 19 UStG, und muss leicht erkennbar sowie dauerhaft abrufbar sein.
- Nicht erforderlich ist eine USt-ID bei Kleinunternehmern, die von der Umsatzsteuer befreit sind, die persönliche Steuernummer darf niemals veröffentlicht werden.
- Das Impressum soll in der Navigation oder im Footer verlinkt sein und darf maximal zwei Klicks vom Nutzer entfernt sein, um die Zugänglichkeit sicherzustellen.
- Bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 €, weswegen regelmäßige Überprüfungen dringend empfohlen sind.
- Für den Schutz der Privatadresse bieten gemietete, ladungsfähige Geschäftsadressen eine rechtssichere Alternative, die per Mietvertrag oder digitalen Briefkasten nachweisbar ist.
Inhaltsverzeichnis
- Impressumspflicht Kleinunternehmer: Diese Angaben gehören hinein
- Häufige Irrtümer bei Kleinunternehmer-Impressum
- Wo das Impressum stehen muss
- Was passiert ohne korrektes Impressum
- Muster-Impressum für Kleinunternehmer zum Übernehmen
- Warum viele Kleinunternehmer ihre Privatadresse schützen wollen
- So richten Sie Ihr Impressum über Geschaefts-adresse-mieten ein
- Quellen
- FAQ
Impressumspflicht Kleinunternehmer: Diese Angaben gehören hinein
Die Impressumspflicht kennt keine Ausnahme für kleine Betriebe. Sie gilt für jede geschäftsmäßig betriebene Webseite, unabhängig davon, ob Sie 500 € oder 50.000 € im Jahr umsetzen. Nach § 5 DDG müssen bestimmte Angaben leicht erkennbar und dauerhaft abrufbar sein
Diese Punkte müssen ins Impressum:
- Vor- und Nachname bei Einzelunternehmern, bei Firmen zusätzlich die vollständige Firmenbezeichnung mit Rechtsform
- Ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht nicht aus
- E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, meist eine Telefonnummer
- Registerangaben wie Handelsregisternummer, falls vorhanden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aber nur wenn sie tatsächlich existiert
- Verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, sobald journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden, etwa ein Blog mit eigenen Beiträgen
Profi-Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum einmal im Quartal. Ändert sich Ihre Anschrift oder kommt eine USt-ID hinzu, muss das sofort nachgezogen werden, nicht erst beim nächsten Website-Relaunch.
Die IT-Recht Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben unmittelbar erreichbar sein müssen, nicht irgendwo versteckt im Footer der zwölften Unterseite.
Häufige Irrtümer bei Kleinunternehmer-Impressum
Viele Kleinunternehmer glauben, sie bräuchten zwingend eine USt-ID für ihr Impressum. Das ist falsch. Wer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, muss laut Selbstständigkeit.de keine USt-ID extra beantragen, nur um sie ins Impressum zu schreiben. Wer keine hat, lässt das Feld einfach weg.
Ein zweiter, ernster Fehler: die persönliche Steuernummer im Impressum. Die hat dort nichts zu suchen und gehört niemals veröffentlicht.
Weitere typische Stolpersteine in der Praxis:
- Abgekürzte Vornamen statt des vollen Namens
- Verwendung einer Geschäftsbezeichnung wie „XY Trading“ ohne Handelsregistereintrag, obwohl das bei nicht eingetragenen Einzelunternehmern unzulässig ist
- Angabe der privaten Wohnadresse als Geschäftsanschrift, was bei Influencern und Onlinehändlern zu ungewollten Besuchen führen kann
Genau hier setzen viele Selbstständige auf eine ladungsfähige Geschäftsadresse statt der eigenen Wohnadresse. Das ist rechtlich zulässig, solange die Anschrift tatsächlich ladungsfähig ist und Post dort ankommt.
Wo das Impressum stehen muss
Ein inhaltlich korrektes Impressum bringt wenig, wenn es niemand findet. Das Gesetz verlangt, dass die Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist, wie es die IHK in ihrem Merkblatt formuliert.
So setzen Sie das praktisch um:
- Verlinken Sie das Impressum mit dem Wort „Impressum“ oder „Kontakt“, nicht mit vagen Begriffen wie „Info“
- Prüfen Sie die Zwei-Klick-Regel: Von jeder Seite aus muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein
- Platzieren Sie den Link in der Navigation oder im Footer, nicht nur auf der Startseite
- Verknüpfen Sie geschäftliche Social-Media-Profile ebenfalls mit dem Impressum, etwa im Bio-Feld bei Instagram oder in der YouTube-Kanalbeschreibung
- Testen Sie die Darstellung auf dem Smartphone. Ein Impressum, das auf Mobilgeräten nicht lesbar ist, erfüllt die Pflicht nicht zuverlässig
Wer einen YouTube-Kanal betreibt und dort Produkte bewirbt oder Werbeeinnahmen erzielt, unterliegt derselben Pflicht wie ein Onlineshop von einer Digital Marketing Agentur in Offenbach.
Was passiert ohne korrektes Impressum
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum zählt zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen Onlinegeschäft. Mitbewerber, Abmahnvereine oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche stellen, oft verbunden mit Anwaltskosten, die schnell einige Hundert Euro erreichen.
Bei systematischen oder wiederholten Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder, die laut Selbstständigkeit.de bis zu 50.000 € betragen können.
- Erstverstoß: meist Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostenübernahme
- Wiederholter Verstoß: höheres Bußgeld, teils gerichtliches Verfahren
- Systematische Missachtung: Bußgeldrahmen bis 50.000 €
Prüfen Sie Ihr Impressum vor jedem Livegang und nach jeder Adress- oder Statusänderung. Das kostet fünf Minuten und verhindert teure Post vom Anwalt.
Muster-Impressum für Kleinunternehmer zum Übernehmen
Ein einfaches Grundgerüst hilft beim Einstieg, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Für einen klassischen Einzelunternehmer ohne USt-ID und ohne Handelsregistereintrag sieht ein Muster-Impressum so aus:
„Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt. E-Mail: kontakt@musterdomain.de. Telefon: 0123 4567890.“
Haben Sie eine USt-ID, ergänzen Sie eine eigene Zeile: „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE123456789.“ Sind Sie im Handelsregister eingetragen, kommen Registergericht und Registernummer hinzu. Üben Sie einen reglementierten Beruf aus, etwa als Heilpraktiker oder Architekt, gehören zusätzlich die zuständige Kammer und die Berufsbezeichnung ins Impressum.
Vor der Veröffentlichung lohnt ein kurzer Check:
- Sind Name und Anschrift vollständig und ladungsfähig?
- Ist die E-Mail-Adresse aktuell und wird sie regelmäßig abgerufen?
- Steht das Impressum getrennt von der Datenschutzerklärung?
- Lässt sich die angegebene Anschrift im Zweifel tatsächlich nachweisen, etwa per Mietvertrag?
| Prüfpunkt | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Vollständigkeit | Name, Anschrift, E-Mail, ggf. Register |
| Erreichbarkeit | Maximal zwei Klicks von jeder Seite |
| Trennung | Impressum und Datenschutz getrennt verlinkt |
| Nachweis | Anschrift durch Mietvertrag oder Bestätigung belegbar |
Bei Unsicherheit, besonders bei reglementierten Berufen oder Mischformen, lohnt sich eine kurze Rechtsberatung. Das kostet weniger als eine Abmahnung.
Warum viele Kleinunternehmer ihre Privatadresse schützen wollen

Wer von zu Hause aus arbeitet, steht vor einem Dilemma: Die eigene Wohnadresse muss ladungsfähig sein, landet damit aber öffentlich im Impressum. Für Influencer mit hoher Reichweite oder Shopbetreiber mit Kundenkontakt ist das oft unangenehm.
Eine gemietete, ladungsfähige Geschäftsadresse löst dieses Problem, sofern Post dort tatsächlich zugestellt und angenommen wird. Wichtig ist ein Mietvertrag oder eine Empfangsbestätigung als Nachweis, kombiniert mit einem digitalen Briefkasten, der eingehende Post scannt und weiterleitet. Gerade bei Homeoffice-Situationen mit viel öffentlicher Sichtbarkeit ist das eine praktikable, rechtlich zulässige Alternative zur eigenen Wohnadresse.
— Lukas
So richten Sie Ihr Impressum über Geschaefts-adresse-mieten ein
Ein Service kann eine Lösung für alle sein, die keine Privatadresse veröffentlichen wollen, aber trotzdem eine rechtssichere, ladungsfähige Anschrift für ihr Impressum brauchen, ohne ein separates Büro anzumieten.

Der Service umfasst eine ladungsfähige Geschäftsadresse, einen digitalen Briefkasten mit Scan und Weiterleitung sowie optional die Möglichkeit, Landingpages für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB zu nutzen. Das Standard-Paket startet bei 5,99 € pro Monat, das Pro-Paket kostet 14,99 € pro Monat für erweiterten Postservice, und das Experte Paket liegt bei 59,00 € pro Monat für höhere Ansprüche. Wer einen Onlineshop betreibt, findet zusätzlich einen Retourenservice für die Impressumsadresse.
Schauen Sie sich die Pakete an, wählen Sie die passende Option für Ihre Situation und tragen Sie die neue Adresse noch heute in Ihr Impressum ein.
Quellen
Für tiefere Einblicke lohnen sich die IHK-Merkblätter zur Anbieterkennzeichnung, der Gesetzestext zum Digitale-Dienste-Gesetz sowie kostenlose Muster-Impressen als Vorlage.
FAQ
Ist ein Impressum für Kleinunternehmer Pflicht?
Ja, jede geschäftsmäßig betriebene Website benötigt ein Impressum, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DDG und gilt auch für kleine Umsätze.
Wann besteht keine Impressumspflicht?
Nur bei rein privaten, nicht kommerziellen Seiten ohne geschäftlichen Zweck entfällt die Pflicht. Sobald Werbeeinnahmen, Produktverkäufe oder Affiliate-Links im Spiel sind, gilt die Website als geschäftsmäßig.
Ist es strafbar, wenn man kein Impressum hat?
Ein fehlendes Impressum ist kein Straftatbestand, kann aber zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Bei systematischen Verstößen sind laut Selbstständigkeit.de Bußgelder bis zu 50.000 € möglich.
Welche Regeln gelten für Kleinunternehmer beim Impressum?
Die gleichen Regeln wie für jedes andere Unternehmen: Name, ladungsfähige Anschrift und E-Mail-Adresse sind Pflicht. Eine USt-ID ist nur anzugeben, wenn sie existiert, die persönliche Steuernummer gehört nie ins Impressum.
Was kostet eine ladungsfähige Geschäftsadresse bei Geschaefts-adresse-mieten?
Das Standard-Paket startet bei 5,99 € pro Monat, das Pro-Paket liegt bei 14,99 € pro Monat. Für höhere Ansprüche gibt es das Experte Paket für 59,00 € pro Monat.