
Ja, Ihr Onlineshop braucht ein Impressum. Wer in Deutschland geschäftsmäßig einen Onlineshop betreibt, unterliegt der Impressumspflicht nach § 5 DDG. Das Gesetz heißt seit 2024 Digitale‑Dienste‑Gesetz und hat den alten § 5 TMG abgelöst, die Pflichten sind aber im Kern gleich geblieben.
Das Minimum, das in jedes Impressum gehört:
- Vollständiger Name beziehungsweise Firmenname
- Ladungsfähige Anschrift (kein reines Postfach)
- E‑Mail‑Adresse
- Eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme, etwa eine Telefonnummer
Fehlt eines dieser Elemente, drohen Abmahnungen. Gerichte verlangen zudem, dass das Impressum nach der sogenannten 2‑Klick‑Regel erreichbar ist, und Bußgelder nach dem DDG können bei Verstößen verhängt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Ein Onlineshop erfüllt die Impressumspflicht nur, wenn Name, ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeit und Registerangaben vollständig und binnen zwei Klicks erreichbar sind.
| Thema | Details |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 5 DDG ersetzt seit 2024 den früheren § 5 TMG und regelt die Pflichtangaben für geschäftsmäßige Onlineshops. |
| Mindestangaben | Name, ladungsfähige Anschrift, E‑Mail und Telefonnummer gehören in jedes Impressum, unabhängig von der Shopgröße. |
| Platzierung | Der Impressum‑Link muss von jeder Seite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein, auch im Checkout. |
| Risiko bei Fehlern | Fehlende Angaben führen häufig zu Abmahnungen, im Höchstfall drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. |
| Adresswahl | Eine gemietete Geschäftsadresse über Geschaefts-adresse-mieten schützt die Privatadresse und erfüllt die Zustellpflicht. |
Inhaltsverzeichnis
- Impressumspflicht für Onlineshops: Die vollständige Checkliste nach § 5 DDG
- Impressum nach Rechtsform: Was Einzelunternehmer, GmbH und GbR brauchen
- Wo muss das Impressum stehen, damit es rechtssicher ist?
- Was passiert, wenn im Onlineshop kein Impressum steht?
- Impressum-Vorlage für Onlineshops: Checkliste zum Sofort-Ausfüllen
- Welche Adresse ins Impressum: Privatadresse, Geschäftsadresse oder Coworking?
- Wann braucht eine Webseite kein Impressum?
- Geschäftsadresse mieten statt Privatadresse veröffentlichen
- Quellen
- FAQ
Impressumspflicht für Onlineshops: Die vollständige Checkliste nach § 5 DDG
§ 5 DDG listet genau auf, was in ein Impressum gehört. Für Onlineshops kommen dabei ein paar Punkte zusammen, die oft übersehen werden, gerade wenn der Shop wächst und aus einer Einzelperson plötzlich ein Team wird.
Diese Angaben müssen laut IHK Regensburg grundsätzlich vorhanden sein:
- Name oder Firma: Bei Einzelunternehmern der volle Vor‑ und Nachname, bei Gesellschaften der eingetragene Firmenname.
- Rechtsform: GmbH, UG, e.K., GbR und so weiter, klar benannt.
- Vertretungsberechtigte Personen: Wer darf für das Unternehmen handeln? Bei einer GmbH also der Geschäftsführer namentlich.
- Ladungsfähige Anschrift: Eine Adresse, unter der Post tatsächlich zugestellt werden kann, kein Postfach.
- E‑Mail‑Adresse
- Telefonnummer oder vergleichbare Rückrufmöglichkeit: Ein Kontaktformular allein reicht nach herrschender Praxis nicht aus.
- Registergericht und Registernummer: Falls im Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen.
- Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer: Sofern vorhanden.
- Zuständige Aufsichtsbehörde: Nur relevant, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Erlaubnis unterliegt, etwa im Finanzdienstleistungsbereich.
Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH kommen noch das Stammkapital und gegebenenfalls Angaben zur Abwicklung hinzu, wenn sich die Gesellschaft in Liquidation befindet. eRecht24 weist darauf hin, dass viele Shops noch auf den alten § 5 TMG verweisen. Das ist kein Weltuntergang, sollte aber zeitnah korrigiert werden.
Profi-Tipp: Formulieren Sie die Telefonnummer nicht als reine Pflichterfüllung, sondern binden Sie sie in eine klare Kontaktzeile ein: „Sie erreichen uns telefonisch unter …, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.“ Das wirkt seriös und senkt gleichzeitig das Risiko, dass ein fehlender Rückruf als Verstoß gewertet wird.
Impressum nach Rechtsform: Was Einzelunternehmer, GmbH und GbR brauchen
Nicht jede Rechtsform braucht die gleichen Angaben. Wer weiß, in welche Kategorie der eigene Shop fällt, kann die Liste gezielt abarbeiten statt pauschal alles hineinzuschreiben.
- Einzelunternehmer: Vollständiger Vor‑ und Nachname, keine reine Marken‑ oder Shopbezeichnung, dazu die ladungsfähige Anschrift.
- GmbH, UG, AG: Rechtsform ausdrücklich nennen, alle Geschäftsführer namentlich aufführen, Registergericht und Handelsregisternummer angeben. Die Vertretungsregelung sollte eindeutig formuliert sein, etwa „vertreten durch den Geschäftsführer“.
- GbR und andere Personengesellschaften: Alle Gesellschafter müssen mit vollem Namen genannt werden, nicht nur der geschäftsführende Gesellschafter.
- Reglementierte Berufe: Wer als Heilpraktiker, Architekt oder Steuerberater verkauft, muss zusätzlich die zuständige Kammer, die Berufsbezeichnung und die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen nennen.
Wer sich unsicher ist, ob der eigene Name zwingend erscheinen muss oder ob eine Firmenbezeichnung ausreicht, findet in unserem Beitrag zur Namensangabe im Impressum eine genauere Einordnung.
Wo muss das Impressum stehen, damit es rechtssicher ist?
Der Gesetzestext verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. In der Praxis hat sich daraus die sogenannte 2‑Klick‑Regel entwickelt, die auf eine BGH‑Entscheidung zurückgeht: Von jeder Unterseite aus muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein.
- Platzieren Sie den Impressum‑Link fest im Footer, auf jeder Seite, auch im Checkout und im Warenkorb.
- Vermeiden Sie Bezeichnungen wie „Kontakt“ ohne den Zusatz „Impressum“, das sorgt für Verwechslungen bei Nutzern und teils bei Gerichten.
- Prüfen Sie, ob Cookie‑Banner den Link verdecken oder blockieren, das ist ein häufig übersehener Fehler.
Profi-Tipp: Testen Sie den Impressum‑Link regelmäßig auf dem Smartphone. Mobile Menüs verstecken den Footer oft hinter mehreren Klapp‑Ebenen, wodurch die 2‑Klick‑Regel plötzlich nicht mehr eingehalten wird.
Was passiert, wenn im Onlineshop kein Impressum steht?
Die häufigste Folge ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, meist von Mitbewerbern oder Verbänden ausgesprochen. IHP‑Media nennt Impressum, Widerrufsbelehrung und fehlerhafte Preisangaben als die drei häufigsten Abmahngründe im deutschen E‑Commerce.
Bußgelder nach dem DDG können bei schweren oder wiederholten Verstößen in erheblichen Fällen hoch sein, auch wenn die Verwaltungsbehörden diese Grenze nur in gravierenden Fällen ausschöpfen.
Deutlich häufiger als das Bußgeld trifft Shop‑Betreiber die zivilrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Dabei kommen Anwaltskosten und, bei erneutem Verstoß, Vertragsstrafen hinzu.
- Prüfen Sie eine erhaltene Unterlassungserklärung immer juristisch, bevor Sie unterschreiben.
- Vervollständigen Sie das Impressum sofort, auch wenn Sie die Abmahnung noch anfechten.
- Dokumentieren Sie jede Änderung mit Datum, das hilft bei künftigen Streitfällen als Nachweis der Sorgfalt.
Impressum-Vorlage für Onlineshops: Checkliste zum Sofort-Ausfüllen
Ein Minimal‑Template ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine solide Struktur zum Ausfüllen:
Angaben gemäß § 5 DDG
[Name / Firma]
[Rechtsform, falls zutreffend]
[Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Vertreten durch: [Name der vertretungsberechtigten Person]
Kontakt:
Telefon: [Nummer]
E-Mail: [Adresse]
Registereintrag:
Registergericht: [Ort]
Registernummer: [Nummer]
Umsatzsteuer-ID: [Nummer, falls vorhanden]
Zuständige Aufsichtsbehörde: [nur bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit]
Gehen Sie die Liste Zeile für Zeile durch und haken Sie jede Angabe einzeln ab. Achten Sie auf die Reihenfolge: Name und Anschrift zuerst, dann Kontakt, dann Register- und Steuerangaben. Der Link im Footer sollte eindeutig „Impressum“ heißen.

Profi-Tipp: Führen Sie ein kleines Änderungslog, etwa als Kommentar im CMS oder als Datei im Adminbereich. Vermerken Sie dort das Datum jeder Aktualisierung. Bei einer Abmahnung zeigt das, dass Sie sich aktiv um Rechtssicherheit bemühen.
Welche Adresse ins Impressum: Privatadresse, Geschäftsadresse oder Coworking?
Die ladungsfähige Anschrift ist der Punkt, an dem die meisten Shop‑Betreiber ins Grübeln kommen. Gemeint ist eine Adresse, an der Zustellungen tatsächlich ankommen und an der eine Person im Zweifel auch angetroffen werden kann. Ein reines Postfach reicht dafür nach eRecht24 grundsätzlich nicht aus.

Drei Optionen stehen meist zur Wahl. Die eigene Wohnadresse kostet nichts extra, offenbart aber Privatadresse und Wohnort gegenüber jedem Kunden und jedem Konkurrenten. Eine gemietete Geschäftsadresse schützt die Privatsphäre und funktioniert als reguläre Zustelladresse, solange der Anbieter Post tatsächlich annimmt und weiterleitet. Eine Coworking‑Adresse kann funktionieren, hängt aber stark davon ab, ob der Betreiber Zustellungen nachweisbar entgegennimmt.
Nach der Rechtsprechung zählt vor allem eines: der Nachweis der Zustellmöglichkeit. Eine Adresse, die nur auf dem Papier existiert, ohne echte Postannahme, birgt ein Abmahnrisiko. Wer mehr über die rechtliche Einordnung wissen möchte, findet Details in unserem Beitrag zur ladungsfähigen Geschäftsadresse.
Profi-Tipp: Fragen Sie beim Anbieter der Geschäftsadresse konkret nach, wie Postzustellung und Scan‑Prozess ablaufen. Ein seriöser Anbieter kann Ihnen genau erklären, wie ein Brief von der Anschrift zu Ihnen digital weitergereicht wird.
Wann braucht eine Webseite kein Impressum?
Rein private Webseiten ohne jede geschäftliche Absicht sind von der Impressumspflicht ausgenommen, etwa ein privates Fotoalbum ohne Werbung. Sobald Werbebanner, Affiliate‑Links oder ein Shop‑System hinzukommen, gilt die Seite als geschäftsmäßig, unabhängig von der Umsatzhöhe.
Das betrifft auch Marktplatzprofile bei eBay oder Etsy und Business‑Profile in sozialen Netzwerken, sobald dort verkauft wird. Im Zweifel gilt: lieber ein Impressum zu viel als eines zu wenig, der Aufwand ist gering, das Risiko einer Abmahnung dagegen real.
Kurzmeinung des Autors: Warum ein rechtssicheres Impressum Vertrauen schafft
Viele Shop‑Betreiber stufen das Impressum als lästige Pflicht ein und schieben es ans Ende der To‑do‑Liste. Aus meiner Sicht gehört es neben Widerrufsbelehrung und korrekten Preisangaben ganz an den Anfang, denn genau diese drei Punkte lösen die meisten Abmahnungen aus. Eine gemietete Geschäftsadresse bietet dabei oft das beste Verhältnis zwischen Privatsphäre und Rechtssicherheit, weil sie Zustellbarkeit garantiert, ohne die eigene Wohnadresse offenzulegen.
Geschäftsadresse mieten statt Privatadresse veröffentlichen
Wer keine eigene Geschäftsadresse hat oder die private Wohnadresse nicht öffentlich zeigen möchte, braucht eine Alternative, die trotzdem rechtssicher ist. Genau dafür bietet Geschaefts-adresse-mieten eine ladungsfähige Geschäftsadresse an, inklusive digitalem Briefkasten mit Postscan und optionaler Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB.

Der Vorteil gegenüber der eigenen Wohnadresse liegt auf der Hand: Sie erfüllen die Impressumspflicht, ohne Ihre Privatadresse gegenüber Kunden und Wettbewerbern offenzulegen, und Post kommt trotzdem zuverlässig an, weil sie digital eingescannt und weitergeleitet wird. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gibt es dazu passende Pakete mit Handelsregister‑tauglichen Angaben, etwa das Firmenadresse‑Paket für GmbH, AG und UG. Einzelunternehmer und kleinere Shops starten meist mit dem Pro‑Paket, das Adresse und Postmanagement kombiniert.
Schauen Sie sich die verfügbaren Pakete an und prüfen Sie, welches zu Ihrem Shop passt, das dauert nur wenige Minuten und Sie haben Ihr Impressum danach dauerhaft rechtssicher aufgestellt.
Quellen
Für den Gesetzestext selbst lohnt sich ein Blick in § 5 DDG sowie in die praxisnahen Leitfäden der IHK Regensburg. Wer grenzüberschreitend verkauft, sollte zusätzlich auf die ODR‑Plattform der EU verweisen. Prüfen Sie Ihr Impressum nach jeder Gesetzesänderung erneut, etwa nach der Umstellung von TMG auf DDG.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
- Pflichtangaben im Internet‑Impressum — IHK Regensburg
- Impressum für Ihren Online‑Shop — eRecht24
- Pflichtangaben im Onlineshop: Abmahnfallen 2026 — IHP‑Media
FAQ
Was passiert, wenn ein Onlineshop kein Impressum hat?
Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie Bußgelder nach dem DDG von bis zu 50.000 €.
Was muss im Impressum eines Onlineshops stehen?
Pflicht sind Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift, E‑Mail, eine Kontaktmöglichkeit wie Telefon, Registergericht mit Nummer sowie die Umsatzsteuer‑ID, falls vorhanden.
Wann ist kein Impressum nötig?
Nur rein private Seiten ohne jede geschäftliche Absicht sind ausgenommen. Sobald Werbung, Affiliate‑Links oder ein Verkauf hinzukommen, gilt die Impressumspflicht.
Ist ein Impressum in Deutschland Pflicht?
Ja, für jeden geschäftsmäßigen Onlineshop schreibt § 5 DDG ein vollständiges Impressum vor, unabhängig von Umsatz oder Unternehmensgröße.
Reicht eine gemietete Geschäftsadresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum?
Ja, solange der Anbieter Post tatsächlich annimmt und zuverlässig weiterleitet, erfüllt eine gemietete Geschäftsadresse wie bei Geschaefts-adresse-mieten die Anforderung an eine ladungsfähige Anschrift.