
Ja, geschäftsmäßige Apps benötigen in Deutschland ein Impressum. Nach § 5 DDG müssen Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Die Sofortaufgabe: Impressum in der App sichtbar machen, Store-Einträge bei Apple und Google aktualisieren und, falls die eigene Wohnadresse dort nicht erscheinen soll, eine ladungsfähige Geschäftsadresse prüfen.
Kurz gesagt:
- Das Impressum einer geschäftsmäßigen App in Deutschland muss Name, vollständige Anschrift, E-Mail und Telefonnummer ohne Umwege in maximal zwei Klicks erreichbar sein.
- Bei fehlender Angabe des Händlerstatus riskieren Entwickler die Ablehnung ihrer App im Store oder eine spätere Abmahnung, besonders seit Oktober 2024 in der EU verpflichtend.
- Ein Postfach gilt nicht als ladungsfähige Adresse, daher empfehlen viele kleine Anbieter die Nutzung einer gemieteten Geschäftsadresse mit Postscan.
- Store-Profilfelder bei Apple und Google erfordern ebenfalls vollständige Kontaktdaten, einschließlich Händlerstatus und, bei Google, spezielles Formular für Datensicherheit.
- Das Angebot einer Mietadresse ab 5,99 € monatlich inklusive digitalem Postfach hilft, die Adresse im Impressum zu schützen und rechtlich korrekt zu bleiben.
Inhaltsverzeichnis
- Pflichtangaben nach § 5 DDG: Vollständige Liste für das App-Impressum
- Platzierung in der App: So finden Nutzer das Impressum in zwei Klicks
- App Store und Google Play: Diese Angaben verlangen die Plattformen
- Privatadresse schützen: Wie eine mietbare Geschäftsadresse hilft
- Sofort-Checkliste und Impressum-Vorlage zum Kopieren
- Warum jetzt handeln lohnt
- Diskrete Lösung: Geschaefts-adresse-mieten.de für die Umsetzung
- Quellen
- FAQ
Pflichtangaben nach § 5 DDG: Vollständige Liste für das App-Impressum
Das Gesetz nennt genau, was in ein App-Impressum gehört. Wer Apps geschäftsmäßig anbietet, kommt an diesen Angaben nicht vorbei, unabhängig davon, ob die App kostenlos ist oder Umsatz bringt.
Die folgenden Punkte gelten für nahezu jede App mit geschäftlichem Hintergrund:
- Vollständiger Name oder Firmenname, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und die Namen der Vertretungsberechtigten.
- Ladungsfähige Anschrift: Ein Postfach reicht dafür nicht aus, weil Behörden und Gerichte dort keine Zustellung vornehmen können.
- E-Mail-Adresse plus mindestens eine weitere unmittelbare Kontaktmöglichkeit, meist eine Telefonnummer.
- Bei Eintrag im Handelsregister: Registergericht und Registernummer, außerdem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Name der zuständigen Aufsichtsbehörde, falls die App einer besonderen Zulassung unterliegt.
Wer redaktionelle Inhalte anbietet, etwa News-Feeds oder Meinungsbeiträge innerhalb der App, braucht zusätzlich eine Verantwortlichen-Angabe nach dem Medienstaatsvertrag. Das betrifft längst nicht nur klassische Nachrichten-Apps, sondern auch Communitys mit eigenem Redaktionsteil.
Wer diese Angaben weglässt oder unvollständig macht, riskiert eine Abmahnung. Zuständig für die Aufsicht sind die Landesmedienanstalten, bei datenschutzrechtlichen Fragen greift zusätzlich die Zuständigkeit des BfDI. Gerade kleine Anbieter unterschätzen dieses Risiko, weil sie ihre App für zu klein oder zu unbedeutend halten. Die Rechtslage kennt hier keine Bagatellgrenze.
Platzierung in der App: So finden Nutzer das Impressum in zwei Klicks
Das Gesetz fordert, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das: kein Suchen, kein Scrollen durch fünf Untermenüs.
So setzen Sie das technisch um:
- Legen Sie im Hauptmenü oder in den Einstellungen einen festen Menüpunkt „Impressum“ an, sichtbar ohne Login.
- Verlinken Sie von dort auf eine interne HTML-Seite oder auf eine extern gehostete Landingpage mit den vollständigen Angaben.
- Prüfen Sie bei jedem Update, ob der Link noch funktioniert und die Angaben aktuell sind.
Eine interne Seite lädt schneller und funktioniert auch offline, braucht aber Pflege bei jedem App-Update. Eine externe Landingpage lässt sich zentral aktualisieren und in beiden Stores gleich verlinken, verlangt dafür aber eine stabile Internetverbindung beim Aufruf.
Bei wenig Bildschirmplatz reicht ein kurzer, gut sichtbarer Link mit dem Zusatz „Weitere Angaben“ aus, der auf die vollständige Seite führt. Wichtig ist nur, dass der Weg dorthin nie länger als zwei Klicks dauert. Ein Praxisartikel zur Umsetzung des Impressums in Apps zeigt weitere Beispiele für die technische Einbindung.
Profi-Tipp: Speichern Sie die Impressums-Seite zusätzlich als PDF ab und verlinken Sie diese Version, damit die Angaben auch bei schwacher Verbindung sofort geladen sind.
App Store und Google Play: Diese Angaben verlangen die Plattformen
Neben dem Impressum in der App selbst prüfen Apple und Google eigene Pflichtfelder in den Store-Profilen. Wer die übersieht, riskiert eine Ablehnung noch vor der Veröffentlichung.
Folgende Punkte sind bei der Einreichung zu beachten:
- Apple verlangt in App Store Connect die Angabe des Händlerstatus, seit Oktober 2024 verpflichtend für Entwickler in der EU. Fehlt diese Angabe, kann die App aus EU-Stores entfernt werden.
- Wer Werbeeinnahmen erzielt oder In-App-Käufe anbietet, gilt in aller Regel als Trader und muss vollständige Kontaktdaten hinterlegen.
- Google Play fordert in der Play Console Kontaktdatenfelder sowie ein ausgefülltes Formular zur Datensicherheit, dessen Inhalte im Store-Eintrag sichtbar werden.
- Am sichersten ist ein direkter Link zum vollständigen Impressum im Store-Eintrag, damit Nutzer schon vor dem Download informiert sind.
Beide Plattformen prüfen diese Angaben im Rahmen der Veröffentlichung und bei späteren Updates erneut; deshalb empfiehlt sich oft die Unterstützung durch erfahrene Digital Marketing Agenturen in Offenbach. Wer Impressum und Store-Metadaten gleichzeitig finalisiert, spart sich Nachbesserungsschleifen und verzögerte Freigaben.
Privatadresse schützen: Wie eine mietbare Geschäftsadresse hilft
Die ladungsfähige Anschrift ist der Punkt, an dem viele Entwickler zögern. Wer von der eigenen Wohnung aus arbeitet, will diese Adresse verständlicherweise nicht öffentlich im Impressum stehen haben.

Eine Lösung dafür ist eine mietbare, ladungsfähige Geschäftsadresse in Kombination mit einem digitalen Postfach. Der Service von Geschaefts-adresse-mieten bietet genau das: eine reale Geschäftsadresse, Briefscan, Postweiterleitung und eine fertige Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB.
Was diese Lösung praktisch abdeckt:
- Eine Anschrift, die als ladungsfähige Anschrift im Sinne des § 5 DDG gilt, weil Zustellungen dort tatsächlich möglich sind.
- Ein digitales Postfach, das eingehende Post scannt und wahlweise weiterleitet.
- Eine eigene Landingpage, die sich direkt aus der App oder dem Store-Eintrag verlinken lässt.
Der Ansatz passt vor allem für Solo-Entwickler, Influencer und kleine Händler, die ihre App in Deutschland vertreiben und keine eigene Geschäftsadresse haben. Das Angebot startet bei 5,99 € monatlich ohne Einrichtungsgebühr, so die eigene Preisangabe des Anbieters. Wer sich näher mit der Abwägung zwischen Datenschutz und Anbieterkennzeichnung beschäftigen möchte, findet dazu einen weiteren Beitrag zum Thema Datenschutz und Adresse.
Sofort-Checkliste und Impressum-Vorlage zum Kopieren
Vor dem nächsten Release lohnt sich ein kurzer Durchlauf dieser Schritte:
- Impressum-Inhalt auf Vollständigkeit prüfen: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, gegebenenfalls USt-ID.
- Store-Felder in App Store Connect und Play Console ausfüllen, inklusive Händlerstatus.
- Link zum Impressum an einer festen, gut sichtbaren Stelle in der App setzen.
- Datenschutzerklärung parallel bereitstellen und verlinken.
Eine einfache Vorlage für die eigene Seite:
Wer redaktionelle Inhalte in der App zeigt, ergänzt zusätzlich die Verantwortlichen-Angabe nach dem Medienstaatsvertrag. Die Vorlage lässt sich direkt in ein App-Menü übertragen oder als externe Landingpage einbinden, wie im Beitrag zum Schutz der Privatadresse beschrieben.
Warum jetzt handeln lohnt
Der Digital Services Act verschärft die Kontrolle der Anbieterangaben auf beiden großen Plattformen. Wer sein Impressum jetzt vervollständigt, senkt das Risiko einer Ablehnung im Store und einer späteren Abmahnung deutlich.
— Lukas
Diskrete Lösung: Geschaefts-adresse-mieten.de für die Umsetzung
Wer eine App in Deutschland betreibt und die eigene Wohnadresse nicht im Impressum zeigen möchte, kann eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Postfach und fertiger Seite für Pflichtangaben mieten.

Das Angebot deckt drei typische Bedürfnisse ab:
- Eine ladungsfähige Geschäftsadresse, nutzbar als Impressumsadresse für App und Store-Profil.
- Ein digitales Postfach mit Briefscan und Weiterleitung, sodass Post nicht mehr an die Privatadresse geht.
- Eine Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB, direkt verlinkbar aus der App.
Für den Einstieg eignet sich das Standard-Paket ab 5,99 € im Monat. Wer mehr Post erwartet oder zusätzliche Leistungen braucht, findet im Pro-Paket mehr Spielraum, während das Experte Paket auf umfangreichere Anforderungen zugeschnitten ist. Onlineshop-Betreiber mit eigener App finden zusätzliche Hinweise auf der Seite zum Retourenservice für Onlineshops. Ein Blick auf die Übersicht der Pakete zeigt, welche Variante am besten zur eigenen App passt.
Quellen
Für die eigene Recherche und rechtliche Absicherung:
- BfDI – Digitale Dienste und Zuständigkeiten
- Apple Developer News – Händlerstatus / Kontaktdaten (DSA‑Bezogene Info)
FAQ
Braucht jede App ein Impressum, auch kostenlose?
Ja, sobald die App geschäftsmäßig betrieben wird, greift die Pflicht aus § 5 DDG unabhängig vom Preis. Entscheidend ist der geschäftliche Zweck, nicht ob Geld fließt.
Reicht ein Postfach als Anschrift im App-Impressum?
Nein, ein reines Postfach gilt nicht als ladungsfähige Anschrift, weil dort keine Zustellung möglich ist. Nötig ist eine echte Adresse, an der Post und Zustellungen tatsächlich ankommen, etwa über eine gemietete Geschäftsadresse.
Wo genau muss das Impressum in der App stehen?
Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, praktisch also in maximal zwei Klicks ab Hauptmenü oder Einstellungen. Eine interne Seite oder eine verlinkte Landingpage erfüllen diese Anforderung beide.
Was passiert, wenn der Händlerstatus bei Apple fehlt?
Fehlt die Angabe des Händlerstatus, kann Apple die App aus EU-Stores entfernen oder die Veröffentlichung ablehnen. Die Angabe ist seit Oktober 2024 für Entwickler in der EU verpflichtend.
Wie schützt man die Privatadresse im App-Impressum?
Eine Lösung ist die Miete einer ladungsfähigen Geschäftsadresse, wie sie Geschaefts-adresse-mieten ab 5,99 € im Monat anbietet. Damit erscheint im Impressum eine Geschäftsadresse statt der eigenen Wohnadresse, während die Zustellbarkeit rechtlich erhalten bleibt.