
Ja: Wenn Sie Ihre Facebook‑Seite geschäftlich nutzen, brauchen Sie ein Impressum. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 5 des Digitale‑Dienste‑Gesetzes (DDG). Rein private Profile sind ausgenommen, sobald aber Werbung, ein Shop‑Link oder eine geschäftliche Absicht erkennbar ist, greift die Pflicht.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Prüfen Sie, ob Ihre Seite geschäftsmäßig auftritt (Werbung, Verkauf, Dienstleistung, Affiliate‑Links).
- Tragen Sie das Impressum im Info‑Bereich Ihrer Facebook‑Seite ein.
- Falls das Feld fehlt oder nicht funktioniert: Setzen Sie einen sprechenden Direktlink zu Ihrem externen Impressum.
Wichtige Erkenntnisse
Ein rechtssicheres Facebook‑Impressum braucht eine ladungsfähige Anschrift, vollständige Pflichtangaben nach § 5 DDG und einen Link, der auch nach einem Layout‑Wechsel noch funktioniert.
| Thema | Details |
|---|---|
| Pflicht prüfen | Geschäftsmäßige Facebook‑Seiten brauchen ein Impressum, private Profile nicht. |
| Pflichtangaben vollständig | Name, ladungsfähige Anschrift, E‑Mail, bei Unternehmen Rechtsform und Vertreter angeben. |
| Zwei‑Klick‑Regel einhalten | Das Impressum muss maximal zwei Klicks von der Seite entfernt und sofort sichtbar sein. |
| Externes Hosting bevorzugen | Ein stabiler externer Link schützt vor Anzeigefehlern durch Facebook‑Layout‑Updates. |
| Adresse professionell trennen | Geschaefts-adresse-mieten bietet eine ladungsfähige Geschäftsadresse ab 5,99 € monatlich, um die Privatadresse aus dem Impressum herauszuhalten. |
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
Inhaltsverzeichnis
- Facebook Impressum Pflicht: Welche rechtlichen Vorgaben gelten in Deutschland?
- Formale Pflichtangaben: Checkliste für Ihre Facebook‑Impressumsseite
- Wie fügen Sie das Impressum in Ihre Facebook‑Seite ein?
- Externes Impressum verlinken: So funktioniert die Two‑Click‑Regel
- Was passiert bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum?
- Warum die meisten Impressumsfehler vermeidbar wären
- Geschäftsadresse statt Privatadresse: Die praktische Lösung fürs Impressum
- Quellen
- FAQ
Facebook Impressum Pflicht: Welche rechtlichen Vorgaben gelten in Deutschland?
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG betrifft alle geschäftsmäßigen Telemedienangebote. Dazu zählen die meisten Unternehmenspräsenzen und gewerblichen Facebook‑Accounts. Wer auf seiner Seite Produkte verkauft, Werbung schaltet, Affiliate‑Links postet oder Gewinnspiele veranstaltet, gilt als geschäftsmäßig, ganz unabhängig davon, ob dahinter eine GmbH oder eine Einzelperson steht.
Pflichtangaben sind unter anderem:
- Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift
- E‑Mail‑Adresse für die Kontaktaufnahme
- Bei Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
Die Gerichte nehmen das ernst. Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem viel zitierten Fall bestätigt, dass ein fehlendes Impressum auf einer gewerblichen Facebook‑Seite gegen die Impressumspflicht verstößt, und zwar unabhängig von der Reichweite der Seite. Wer abmahnt, handelt dabei nicht automatisch rechtsmissbräuchlich, selbst bei einer hohen Anzahl paralleler Abmahnungen. Das zeigt: Abmahnungen wegen eines fehlenden Facebook‑Impressums sind kein theoretisches Risiko, sondern gelebte Praxis.
Formale Pflichtangaben: Checkliste für Ihre Facebook‑Impressumsseite
Ein Impressum ist erst dann rechtssicher, wenn es formal vollständig ist. Die folgende Reihenfolge deckt die wichtigsten Punkte ab, die bei einer Facebook‑Unternehmensseite geprüft werden müssen.
- Name und ladungsfähige Anschrift: Ein Postfach reicht nicht aus, es muss eine echte, zustellbare Adresse sein.
- E‑Mail‑Adresse: Eine funktionierende Kontaktmöglichkeit, keine Telefonnummer allein.
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte: Bei einer GmbH oder UG müssen Geschäftsführer namentlich genannt werden.
- Handelsregisternummer, sofern eingetragen, inklusive Registergericht.
- USt‑ID, sofern vorhanden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben stattdessen einen kurzen Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Neben der Vollständigkeit zählt auch die Auffindbarkeit. Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, maximal zwei Klicks von der Startseite der Facebook‑Seite entfernt. Die genaue Anschrift im Impressum sollte deshalb nicht nur vollständig, sondern auch klar formuliert sein.
Profi‑Tipp: Verlinken Sie niemals nur auf Ihre allgemeine Webseite. Der Link muss direkt zur Impressumsseite führen, sonst zählt der zweite Klick nicht als erfüllt.
Wie fügen Sie das Impressum in Ihre Facebook‑Seite ein?
Am Desktop gehen Sie so vor: Öffnen Sie Ihre Facebook‑Seite, klicken Sie auf „Info“, dann auf „Seiteninfo“ und suchen Sie den Bereich „Weitere Infos“. Dort finden Sie in vielen Fällen ein Feld mit der Bezeichnung „Impressum“, das Sie direkt bearbeiten können.
- Öffnen Sie „Seiteninfo“ im linken Menü Ihrer Facebook‑Seite.
- Scrollen Sie zu „Weitere Infos“ oder „Kontakt und grundlegende Informationen“.
- Tragen Sie im Feld „Impressum“ Ihre Pflichtangaben ein oder fügen Sie den Link zur externen Impressumsseite ein.
- Speichern Sie die Änderung und laden Sie die Seite neu, um die Anzeige zu prüfen.
In der Facebook‑App auf dem Smartphone ist der Pfad ähnlich, oft aber unter einem anderen Menüpunkt versteckt, etwa unter „Seite bearbeiten“ statt „Seiteninfo“. Testen Sie deshalb immer beide Ansichten.
Ein Problem taucht seit dem jüngsten Facebook‑Layout‑Wechsel häufiger auf: Das Impressumsfeld oder anklickbare Links werden nicht mehr zuverlässig angezeigt. Wenn das Feld bei Ihnen fehlt oder der Link nicht anklickbar erscheint, nutzen Sie ersatzweise das Feld „Webseite“ mit einem klar beschrifteten Direktlink und dem Wort „Impressum“ im Linktext.
Prüfen Sie nach jeder Änderung drei Dinge:
- Ist der Link in der mobilen Ansicht genauso sichtbar wie am Desktop?
- Lässt sich der Link tatsächlich anklicken, statt nur als Text angezeigt zu werden?
- Haben Sie einen Screenshot der aktuellen Version für Ihre eigenen Unterlagen archiviert?
Externes Impressum verlinken: So funktioniert die Two‑Click‑Regel
Wenn Facebook das Impressumsfeld nicht zuverlässig anzeigt, ist ein externes Impressum die robustere Lösung. Der LMSaar‑Leitfaden zu Social‑Media‑Profilen bestätigt: Facebook bietet zwar ein eigenes Feld an, dessen Sichtbarkeit schwankt aber je nach Layout‑Version. Ein sprechender Link auf eine externe Seite ist deshalb die sicherere Variante.
Wichtig dabei:
- Der Linktext sollte das Wort „Impressum“ enthalten, nicht nur „Mehr Infos“ oder „Webseite“.
- Die Zielseite muss stabil sein und darf sich nicht ständig ändern.
- Von der Facebook‑Seite bis zum vollständigen Impressumstext dürfen es maximal zwei Klicks sein.
- Auf der Zielseite muss das Impressum sofort sichtbar sein, nicht erst nach weiterem Scrollen oder Klicken.
Profi‑Tipp: Wenn Facebook einen Link plötzlich nicht mehr anklickbar darstellt, fügen Sie die vollständige URL zusätzlich als Text ein. So bleibt die Angabe auffindbar, selbst wenn die Verlinkung technisch ausfällt.
Was passiert bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum?
Die häufigsten Fehler sind erstaunlich simpel: eine Postfachadresse statt einer echten Anschrift, ein Impressum, das in einem alten Post versteckt ist, oder Kontaktdaten, die seit dem letzten Umzug nicht aktualisiert wurden. Gerichte akzeptieren solche Lösungen nicht, einfache Textposts verschwinden in der Chronik und gelten nicht als ständig verfügbar.
Die rechtlichen Folgen reichen von kostenpflichtigen Abmahnungen über Unterlassungserklärungen bis zu Bußgeldern bei wiederholten Verstößen. Zum Schutz empfehlen sich drei einfache Maßnahmen: das Impressum extern hosten statt sich allein auf Facebook zu verlassen, regelmäßige Kontrollen der Anzeige alle paar Monate und ein Screenshot‑Archiv als Nachweis für den Streitfall. Gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen ohne eigene juristische Abteilung lohnt sich professionelles Hosting der Rechtstexte, sobald die eigene Zeit für ständige Kontrollen fehlt.

Warum die meisten Impressumsfehler vermeidbar wären
Die eigentliche Erkenntnis aus der Rechtsprechung zum Facebook‑Impressum ist unbequem: Fast jeder Streitfall entsteht nicht aus Unwissenheit über das Gesetz, sondern aus Nachlässigkeit bei der Umsetzung. Man weiß, dass man ein Impressum braucht, trägt es aber irgendwann ein und vergisst es dann. Die Adresse ändert sich, das Facebook‑Layout ändert sich, der Link bricht, und niemand merkt es, bis eine Abmahnung im Postfach liegt.

Die verbreitete Empfehlung, „einfach das Impressumsfeld auszufüllen“, greift deshalb zu kurz. Facebook selbst ist keine verlässliche Plattform für rechtlich verbindliche Angaben, dafür ändert sich die Oberfläche zu oft. Wer sein Impressum ausschließlich in Facebooks eigenem Feld pflegt, verlässt sich auf eine Funktion, die morgen schon anders aussehen kann.
Der robustere Ansatz ist unspektakulär: eine stabile, externe Seite mit dem Impressum, ein Link, der auch nach dem nächsten Layout‑Update noch funktioniert, und eine Adresse, die nicht an die eigene Privatwohnung gebunden ist. Genau das unterscheidet eine Lösung, die einmal eingerichtet wird und dann Ruhe gibt, von einer, die man alle paar Monate wieder reparieren muss.
— Lukas
Geschäftsadresse statt Privatadresse: Die praktische Lösung fürs Impressum
Viele Selbständige und Kleinunternehmer scheuen sich vor dem Facebook‑Impressum aus einem einfachen Grund: Sie wollen nicht ihre private Wohnadresse öffentlich machen. Geschaefts-adresse-mieten löst genau dieses Problem. Sie mieten eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die Sie als Impressumsanschrift angeben, während Ihre eigene Adresse privat bleibt.

Der Service umfasst neben der Adresse einen digitalen Briefkasten, der eingehende Post scannt und weiterleitet, sowie optional das Hosting einer eigenen Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Das ist besonders für Influencer, Blogger und Onlineshopbetreiber interessant, die keine eigene Domain mit stabiler Rechtstext‑Seite betreiben. Statt sich auf Facebooks wechselndes Impressumsfeld zu verlassen, verlinken Sie einfach auf Ihre eigene, dauerhaft erreichbare Impressumsseite. Die Pakete von Geschaefts-adresse-mieten starten bei 5,99 € monatlich. Prüfen Sie das Standard‑Paket mit Basisfunktionen oder werfen Sie einen Blick auf den digitalen Briefkasten für Selbstständige, um zu sehen, welche Variante zu Ihrer Facebook‑Seite passt.
Quellen
- Impressum Facebook — Händlerbund
- Impressumspflicht — Rehkatsch
- Facebook: Impressum — IT‑Recht Kanzlei
- Leitfaden Impressum Social Media — LMSaar
FAQ
Wie erstelle ich ein Impressum für meine Facebook‑Seite?
Tragen Sie Ihre Pflichtangaben im Feld „Impressum“ unter „Seiteninfo“ ein, oder setzen Sie einen sprechenden Direktlink zu einer externen Impressumsseite, wenn das Feld fehlt oder nicht funktioniert.
Benötigt eine Facebook‑Seite ein Impressum?
Ja, sobald die Seite geschäftsmäßig genutzt wird, etwa durch Werbung, Verkauf oder Affiliate‑Links, greift die Impressumspflicht nach § 5 DDG. Rein private Profile sind davon ausgenommen.
Wo ist der Facebook‑Sitz in Deutschland?
Facebook selbst betreibt für den europäischen Markt seinen Hauptsitz in Irland, das betrifft aber nicht die Impressumspflicht Ihrer eigenen Facebook‑Seite. Diese richtet sich immer nach dem Sitz des jeweiligen Seitenbetreibers, nicht nach dem der Plattform.
Wie kann ich das Impressum meiner Facebook‑Seite bearbeiten?
Öffnen Sie „Seiteninfo“, gehen Sie zu „Weitere Infos“ und bearbeiten Sie dort das Feld „Impressum“ oder den Link im Feld „Webseite“. Speichern Sie die Änderung und prüfen Sie die Anzeige sowohl am Desktop als auch in der mobilen Ansicht.
Was tun, wenn Facebook keinen Impressum-Link anzeigt?
Nutzen Sie ersatzweise das Feld „Webseite“ mit einem klar beschrifteten Link, der das Wort „Impressum“ enthält, und stellen Sie sicher, dass die Zielseite direkt und ohne Umwege das vollständige Impressum zeigt. Eine gemietete Geschäftsadresse mit eigener Landingpage über Geschaefts-adresse-mieten löst dieses Problem dauerhaft.