
Ja, gewerbliche Anbieter müssen auf eBay Kleinanzeigen ein Impressum angeben. Das schreibt §5 DDG vor. Die Sofortmaßnahme: Tragen Sie Name, ladungsfähige Anschrift und E-Mail im Pflichtfeld „Rechtliche Angaben“ ein. Wer seine Privatadresse dabei nicht offenlegen will, kann stattdessen eine Geschäftsadresse mieten.
Kurz gesagt:
- Gewerbliche Verkäufer müssen im Impressum Name, ladungsfähige Adresse und E-Mail angeben, bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisternummer und USt-ID.
- Bei mehreren Anzeigen vereinfacht die PRO-Funktion die automatische Übernahme der Angaben, was bei hohem Volumen eine praktische Lösung ist.
- Eine echte Adresse, kein Postfach, ist notwendig, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und Zustellungen zu ermöglichen.
- Wer seine Privatsphäre schützen will, sollte eine gemietete Geschäftsadresse mit digitalem Postfach anstelle der eigenen Wohnadresse verwenden.
- Unabhängig vom Kontotyp sollten regelmäßig die rechtlichen Angaben geprüft und bei Adressänderung oder Firmenumstellung sofort aktualisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Schnell-Checkliste: Was Sie jetzt prüfen sollten
- Impressum eintragen oder ändern: So geht es mit und ohne PRO
- Wer gilt als gewerblich? Diese Kriterien entscheiden
- Pflichtangaben im Impressum: Was genau hineingehört
- Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Geschäftsadresse mieten statt Privatadresse veröffentlichen
- Warum die meisten Ratgeber zu kurz greifen
- Geschaefts-adresse-mieten als Alternative zur eigenen Wohnadresse
- Quellen
- FAQ
Schnell-Checkliste: Was Sie jetzt prüfen sollten
Bevor Sie irgendetwas eintragen, klären Sie drei Dinge. Läuft Ihr Konto als gewerblich oder privat? Das entscheidet, ob die Impressumspflicht überhaupt greift. Danach prüfen Sie, ob Name, ladungsfähige Anschrift und E-Mail-Adresse vollständig vorliegen. Wer als Kapitalgesellschaft auftritt, braucht zusätzlich die Handelsregisternummer und gegebenenfalls die USt-ID.
- Konto-Status: Ist es als gewerblich markiert oder läuft es noch privat?
- Pflichtangaben: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail vorhanden?
- Register- oder USt-ID bei juristischen Personen bereitgelegt?
- Privatadresse oder Geschäftsadresse: Wollen Sie Ihre Wohnadresse öffentlich zeigen?
Profi-Tipp: Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie als gewerblich zählen, tragen Sie das Impressum trotzdem ein. Das kostet Sie nichts und schützt vor einer Abmahnung.
Impressum eintragen oder ändern: So geht es mit und ohne PRO
Der Weg unterscheidet sich je nachdem, ob Sie ein PRO-Konto nutzen oder nicht. Ohne PRO müssen Sie bei jeder einzelnen Anzeige selbst Hand anlegen.
- Anzeige erstellen oder öffnen und zum Abschnitt „Rechtliche Angaben“ scrollen.
- Name, ladungsfähige Anschrift und E-Mail-Adresse eintragen, bei Bedarf Register- oder USt-ID ergänzen.
- Speichern, dann die Anzeige veröffentlichen.
Mit einem PRO-Konto läuft es zentraler. PRO-Kunden hinterlegen ihre Rechtlichen Angaben einmal in der Unternehmensseite und aktivieren dort die Checkbox „für alle Anzeigen übernehmen“. Ab diesem Moment übernimmt das System die Daten automatisch für neue und bestehende Anzeigen.
Ein Punkt wird oft übersehen: Wer Anzeigen über eine angebundene Software einspielt, etwa eine Immobiliensoftware, sollte wissen, dass die Synchronisation etwas Zeit braucht. Nach einer Änderung der Unternehmensseite kann es also eine Weile dauern, bis wirklich jede Anzeige die neuen Angaben zeigt. Prüfen Sie stichprobenartig ein paar Anzeigen nach, statt sich blind auf die Checkbox zu verlassen.
Wer gilt als gewerblich? Diese Kriterien entscheiden
Die Grenze zwischen privatem Verkauf und gewerblicher Tätigkeit ist selten scharf gezogen. Entscheidend sind planmäßiges Handeln, Regelmäßigkeit und die Absicht, damit Gewinn zu erzielen. Wer laufend Neuware anbietet, wer Waren gezielt zum Wiederverkauf einkauft oder wer Dienstleistungen über die Plattform vermarktet, fällt in aller Regel unter die gewerbliche Einstufung.
Ein paar Beispiele aus der Praxis: Jemand, der jede Woche zehn Artikel aus dem eigenen Lager einstellt, handelt gewerblich. Ein Shopbetreiber, der Kleinanzeigen als zusätzlichen Vertriebskanal nutzt, ebenfalls. Auch ein Handwerker, der über die Plattform Kunden für Reparaturen sucht, braucht ein Impressum.
Der Leitfaden der Medienanstalten rät im Zweifel eindeutig: lieber Angaben machen als riskieren. Bei echten Grenzfällen hilft ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt mehr als jede Faustregel.
Pflichtangaben im Impressum: Was genau hineingehört
Das Gesetz verlangt konkrete Angaben, keine vagen Kontaktmöglichkeiten. Name und ladungsfähige Anschrift stehen an erster Stelle, und ein reines Postfach reicht dafür nicht aus.
- Name und ladungsfähige Anschrift: eine echte Straße mit Hausnummer, kein Postfach.
- E-Mail-Adresse: verbindlich, muss tatsächlich zu einer Antwort führen.
- Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen: Geschäftsführer oder Vorstand namentlich nennen.
- Handelsregisternummer und Registergericht, sofern eingetragen.
- USt-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Zuständige Aufsichtsbehörde oder berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen, etwa Makler oder Handwerker mit Zulassungspflicht.
Nach §5 DDG müssen diese Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das gilt für jede Anzeige einzeln, nicht nur für das Gesamtprofil.
Wer mehr Tiefe zur ladungsfähigen Anschrift braucht, findet Details dazu im Beitrag über die Anforderungen an die Anschrift im Impressum.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Der klassische Fehler: ein Postfach als Anschrift eintragen. Das genügt nicht, weil das Gesetz eine Adresse verlangt, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind, notfalls auch für Zustellungen. Genauso riskant ist eine E-Mail-Adresse, die niemand abruft, oder ein bloßer Mailto-Link ohne echte Reaktion dahinter.
Ein weiteres Problem sind alte Anzeigen. Ohne PRO müssen Sie jede einzeln nachpflegen, mit PRO reicht die Checkbox in der Unternehmensseite. Und achten Sie darauf, dass die Angaben auf Kleinanzeigen mit dem Impressum Ihrer eigenen Website übereinstimmen. Unterschiedliche Adressen an zwei Stellen wirken schnell wie ein Fehler, selbst wenn beides formal korrekt ist.
Profi-Tipp: Legen Sie sich einen Kalendereintrag alle sechs Monate an, um Ihre Rechtlichen Angaben auf Aktualität zu prüfen. Ein Umzug oder eine neue USt-ID werden sonst leicht vergessen.
- Postfach statt echter Anschrift eintragen
- E-Mail-Adresse, die nicht überwacht wird
- Veraltete Angaben nach Umzug oder Firmenänderung
- Abweichungen zwischen Kleinanzeigen-Impressum und eigener Website
Geschäftsadresse mieten statt Privatadresse veröffentlichen
Wer regelmäßig verkauft, aber die eigene Wohnadresse nicht öffentlich zeigen will, steht vor einem echten Dilemma. Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift, ein Postfach reicht nicht. Eine gemietete Geschäftsadresse löst genau dieses Problem, sofern sie tatsächlich ladungsfähig ist und Post dort auch zuverlässig ankommt.
Wichtig sind drei Dinge: Die Adresse muss echt und erreichbar sein, eingehende Post muss zuverlässig erfasst werden, und Sie brauchen eine schnelle Möglichkeit, davon zu erfahren.
- Ladungsfähige Anschrift, die für Zustellungen und Behördenpost taugt
- Digitales Postfach mit Briefscan, damit Sie nicht täglich vor Ort sein müssen
- Weiterleitung wichtiger Post an Ihre tatsächliche Adresse
- Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB, die Sie direkt verlinken können
Besonders lohnt sich das für Vielverkäufer, Influencer und Shopbetreiber, die ihre Privatsphäre wahren möchten, ohne die Impressumspflicht zu verletzen. Mehr dazu im Beitrag Privatadresse im Impressum schützen.
Warum die meisten Ratgeber zu kurz greifen

Die meisten Anleitungen zum Impressum bei Kleinanzeigen erklären brav die Paragraphen und hören dort auf. Was fehlt, ist der Blick auf die tägliche Praxis: Wer fünfzig Anzeigen im Monat schaltet, kann sich keine manuelle Pflege pro Anzeige leisten. Genau deshalb ist die PRO-Funktion mit der Checkbox „für alle Anzeigen übernehmen“ für gewerbliche Nutzer kein nettes Extra, sondern die einzige praktikable Lösung, sobald das Anzeigenvolumen wächst.
Der zweite blinde Fleck ist die Privatsphäre. Viele Ratgeber tun so, als wäre die eigene Wohnadresse im Impressum eine Kleinigkeit. Für jemanden, der von zu Hause aus verkauft, ist das aber ein echtes Risiko, gerade bei hochwertiger Ware oder bei Kunden, die schon einmal unangenehm aufgetreten sind. Wer das ernst nimmt, sollte die Adresse nicht als notwendiges Übel behandeln, sondern aktiv eine Lösung wie eine gemietete Geschäftsadresse in Betracht ziehen, bevor die erste Anzeige online geht, nicht erst danach. Rechtskonformität und Privatsphäre schließen sich nicht aus, sie brauchen nur die richtige Reihenfolge.
— Lukas
Geschaefts-adresse-mieten als Alternative zur eigenen Wohnadresse
Wer sein Impressum rechtssicher füllen will, ohne die eigene Adresse zu veröffentlichen, findet bei Geschaefts-adresse-mieten eine ladungsfähige Geschäftsadresse inklusive digitalem Postfach.

Der Service umfasst Briefscan, Weiterleitung eingehender Post und optional eine fertige Landingpage für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB, die Sie direkt in Ihrer Anzeige verlinken können. Die Pakete starten bei 5,99 € monatlich, was sich vor allem für Selbständige, Shopbetreiber und Influencer lohnt, die regelmäßig verkaufen und ihre Wohnadresse nicht öffentlich zeigen möchten. Praktisch für alle, die per PRO viele Anzeigen verwalten und ihre Rechtlichen Angaben zentral pflegen wollen, statt jede Anzeige einzeln zu ändern. Wer wissen möchte, wie der digitale Briefkasten im Detail funktioniert, findet auf der Produktseite für den digitalen Briefkasten alle Details, oder wirft direkt einen Blick auf das Standardpaket, um die passende Option für den eigenen Bedarf zu finden.
Quellen
FAQ
Was muss bei eBay Kleinanzeigen im Impressum stehen?
Name, ladungsfähige Anschrift und eine erreichbare E-Mail-Adresse sind Pflicht. Bei juristischen Personen kommen Vertretungsberechtigte, Registernummer und gegebenenfalls die USt-ID hinzu.
Wo kann ich bei Kleinanzeigen mein Impressum ändern?
Ohne PRO passen Sie die Angaben direkt in jeder Anzeige unter „Rechtliche Angaben“ an. Mit PRO ändern Sie sie zentral in der Unternehmensseite und übernehmen sie per Checkbox für alle Anzeigen.
Ist eBay Kleinanzeigen ein deutsches Unternehmen?
Kleinanzeigen ist mit Sitz in Berlin ein deutsches Unternehmen und war früher Teil von eBay, firmiert inzwischen aber eigenständig unter dem Namen Kleinanzeigen.
Reicht ein Postfach als Anschrift im Impressum?
Nein, das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Eine gemietete Geschäftsadresse mit digitalem Postempfang erfüllt diese Anforderung, ein reines Postfach nicht.
Muss ich als Privatverkäufer auch ein Impressum angeben?
Nein, reine Privatverkäufer ohne Gewinnabsicht und Regelmäßigkeit brauchen kein Impressum. Bei Zweifeln über die eigene Einstufung empfiehlt sich jedoch, eines anzugeben.