
Ja, Coworking-Kosten kannst du in Deutschland absetzen. Als Betriebsausgabe für Selbstständige oder als Werbungskosten für Arbeitnehmer, meist ohne Höchstgrenze. Voraussetzung ist eine korrekte Rechnung auf deinen Firmennamen. Bei Regelbesteuerung ziehst du zusätzlich die Vorsteuer, als Kleinunternehmer bleibt nur der Bruttobetrag als Aufwand. Wichtig: Coworking und Homeoffice-Pauschale darfst du nicht am selben Tag ansetzen.
Kurz gesagt:
- Coworking-Kosten sind für Selbstständige uneingeschränkt als Betriebsausgaben absetzbar, bei Angestellten nur, wenn der Space keine erste Tätigkeitsstätte ist.
- Beträge für Mitgliedschaften, Tagespässe, Meetingräume sowie Nebenkosten sind komplett absetzbar; eigene Geräte können steuerlich je nach Anschaffungskosten aktiviert werden.
- Als Regelbesteuernder können Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden, während Kleinunternehmer den Bruttobetrag in voller Höhe ansetzen.
- Die gleichzeitige Nutzung von Coworking und Homeoffice-Pauschale ist nur an verschiedenen Tagen möglich; eine einfache Tagesdokumentation erleichtert die trennbare Abrechnung.
- Bei der Dokumentation ist die korrekte Rechnung auf Firmenname, vollständige Firmendaten und digitaler Belegaufbewahrung essenziell, um Steuerprüfungen zu bestehen.
Inhaltsverzeichnis
- Coworking steuer absetzen: Welche Kosten zählen als Betriebsausgabe?
- Vorsteuerabzug oder Kleinunternehmer: Was gilt für dich?
- Gilt Coworking absetzen auch für Angestellte?
- Kannst du Homeoffice-Pauschale und Coworking kombinieren?
- Fahrtkosten zum Coworking Space: Was zählt steuerlich?
- Belege richtig sammeln: Checkliste für die Buchhaltung
- Rechenbeispiele: So wirkt sich Coworking auf deine Steuer aus
- Diese Fehler führen bei einer Prüfung zu Problemen
- Perspektive: Wann Coworking steuerlich besonders sinnvoll ist
- Geschäftsadresse und digitaler Briefkasten als praktische Ergänzung
- Quellen
- FAQ
Coworking steuer absetzen: Welche Kosten zählen als Betriebsausgabe?
Die Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space gilt als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG. Für Selbstständige gibt es dabei keine Höchstgrenze, wie sie beim häuslichen Arbeitszimmer gilt. Das macht Coworking Kosten absetzen im Vergleich oft einfacher als die Regeln zum Arbeitszimmer.
Absetzbar sind grundsätzlich:
- Mitgliedschaften wie Hot Desk, Dedicated Desk oder Private Office, zu 100 % als Aufwand
- Day-Passes für einzelne Coworking Tage
- Meeting- und Konferenzräume, auch stundenweise gebucht
- Nebenkosten wie Internet, Druckkosten und Postservice im Space
Eine Grenze gibt es trotzdem: Kaufst du dir im Coworking Space eigenes Mobiliar oder Geräte, fällt das unter Arbeitsmittel. Kleinere Anschaffungen bis 800 € netto sind als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abziehbar, teurere Geräte musst du über die Nutzungsdauer abschreiben (AfA). Die Büroeinrichtung im Coworking selbst gehört meist dem Betreiber, deshalb betrifft das nur eigene Zusatzkäufe.
Vorsteuerabzug oder Kleinunternehmer: Was gilt für dich?
Ob du Vorsteuer ziehen kannst, entscheidet dein Umsatzsteuerstatus. Bei Regelbesteuerung darfst du die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, üblicherweise 19 %, als Vorsteuer geltend machen. Der Nettobetrag mindert deinen Gewinn, die Umsatzsteuer holst du dir vom Finanzamt zurück.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt dieser Vorteil komplett. Du zahlst den Bruttobetrag und setzt genau diesen als Betriebsausgabe an, ohne separaten Vorsteuerabzug.
Für beide Gruppen gilt bei der Rechnung dieselbe Pflicht:
- Vollständiger Firmenname statt Privatname
- Eigene Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden
- Rechnungsdatum und genaue Leistungsbeschreibung, etwa „Coworking Mitgliedschaft März 2026“
Profi-Tipp: Lass dir die Rechnung immer sofort auf deinen Firmennamen ausstellen. Nachträgliche Korrekturen kosten Zeit und werfen bei einer Prüfung unnötig Fragen auf.
Gilt Coworking absetzen auch für Angestellte?
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Sache klar: Coworking-Kosten sind in voller Höhe Betriebsausgabe, solange die berufliche Nutzung nachweisbar ist. Bei Arbeitnehmern liegt der Fall anders, hier zählt Coworking als Werbungskosten, aber nur unter einer Bedingung.
- Der Coworking-Platz darf nicht deine erste Tätigkeitsstätte sein, sonst greifen andere Regeln
- Du musst die betriebliche Veranlassung nachweisen können, etwa durch Buchungsbestätigungen
- Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten direkt, ist das oft die einfachste Lösung und kann steuerfrei nach § 3 EStG bleiben
Frag also zuerst deinen Arbeitgeber, ob eine direkte Übernahme möglich ist. Das spart dir den Umweg über die Steuererklärung komplett.
Kannst du Homeoffice-Pauschale und Coworking kombinieren?
Ja, aber nicht am selben Tag. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, und gilt nur für Tage, an denen du überwiegend von zuhause arbeitest. Coworking dagegen ist grundsätzlich unbegrenzt absetzbar. Beide Instrumente schließen sich für denselben Kalendertag jedoch aus.
So trennst du die Tage in der Praxis:
- Führe eine einfache Tagesliste, in der du festhältst, wo du gearbeitet hast
- Trage Coworking-Tage mit der tatsächlichen Rechnung ein, nicht mit der Pauschale
- Trage Homeoffice-Tage separat mit der 6-Euro-Pauschale ein
- Addiere am Jahresende beide Summen für deine Steuererklärung
Ein Beispiel: Arbeitest du an 100 Tagen im Homeoffice und an 60 Tagen im Coworking Space, setzt du für die Homeoffice-Tage die Pauschale an (bis zur Jahresgrenze) und für die Coworking-Tage die echten Kosten aus der Rechnung.
Profi-Tipp: Steuerberater empfehlen, beide Instrumente aktiv zu kombinieren, statt sich für eines zu entscheiden. Wer nur die Pauschale nutzt, lässt bei intensiver Coworking-Nutzung oft Geld liegen.

Fahrtkosten zum Coworking Space: Was zählt steuerlich?
Der Weg zum Coworking Space wird steuerlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, wie der Space eingestuft wird. Ist er deine regelmäßige Arbeitsstätte, gilt nur die Entfernungspauschale von derzeit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Fährst du dagegen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit dorthin, etwa zu einem einmaligen Meeting, greifen die vollen Reisekostenregeln.
- Bei Auswärtstätigkeit gilt die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand an derselben Tätigkeitsstätte
- Übernachtungskosten sind bei nachgewiesenem beruflichen Anlass in voller Höhe absetzbar
- Nutzt du denselben Coworking-Platz dauerhaft und regelmäßig, kann das Finanzamt ihn als erste Tätigkeitsstätte einstufen
Wird der Space zur ersten Tätigkeitsstätte erklärt, verlierst du den Anspruch auf die höheren Reisekostensätze und musst mit der Entfernungspauschale rechnen. Das lohnt sich zu wissen, bevor du einen festen Vertrag über mehrere Jahre abschließt.
Belege richtig sammeln: Checkliste für die Buchhaltung
Eine Steuerprüfung entscheidet sich oft an der Dokumentation, nicht an der Höhe der Kosten. Fehlende Firmenangaben auf der Rechnung gefährden sowohl den Vorsteuerabzug als auch die Anerkennung als Betriebsausgabe.
Diese Punkte solltest du bei jeder Coworking-Rechnung prüfen:
- Rechnung lautet auf deinen Firmennamen, nicht auf deinen Privatnamen
- Zahlung erfolgt über das Geschäftskonto, nicht bar
- Leistungsbeschreibung ist konkret, etwa „Hot Desk Januar 2026“ statt nur „Dienstleistung“
- Rechnung wird digital archiviert, zusätzlich zur Papierablage
Für die Buchung empfiehlt sich eine klare Kontenstruktur:
Buchungsbelege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, geschäftliche Korrespondenz reicht mit sechs Jahren etwas kürzer aus.
Rechenbeispiele: So wirkt sich Coworking auf deine Steuer aus
Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich sich derselbe Coworking-Vertrag auswirkt, je nach Umsatzsteuerstatus.
Der Regelbesteuerer zahlt zwar den höheren Bruttobetrag an der Kasse, holt sich die Umsatzsteuer aber vom Finanzamt zurück und setzt nur den Nettobetrag als Gewinnminderung an. Der Kleinunternehmer trägt die volle Bruttosumme als Aufwand, hat dafür aber weniger bürokratischen Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Wer viel Coworking nutzt, sollte diesen Unterschied bei der Wahl der Besteuerungsform mitdenken.

Diese Fehler führen bei einer Prüfung zu Problemen
Die meisten Probleme entstehen nicht durch komplizierte Steuerfragen, sondern durch einfache Nachlässigkeit bei der Dokumentation.
- Rechnung lautet versehentlich auf den Privatnamen statt auf die Firma
- Barzahlung ohne Beleg, dadurch fehlt der Zahlungsnachweis komplett
- Keine Tagesliste, dadurch lässt sich die Kombination von Homeoffice und Coworking nicht nachvollziehen
- Homeoffice-Pauschale und Coworking-Kosten werden für denselben Tag doppelt angesetzt
- Bewirtungskosten im Coworking Café werden fälschlich als normale Raumkosten verbucht statt als Bewirtung mit den strengeren Nachweispflichten
Profi-Tipp: Baue dir eine einfache Standard-Checkliste, die du bei jeder neuen Rechnung durchgehst. Fünf Minuten pro Beleg sparen dir im Zweifel eine langwierige Diskussion mit dem Finanzamt.
Perspektive: Wann Coworking steuerlich besonders sinnvoll ist
Für Freelancer, Berater und kleine Teams ohne festen Firmensitz lohnt sich Coworking steuerlich fast immer. Eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Postfach erleichtert dabei die Nachweisführung zusätzlich, weil Rechnungen und Post nachvollziehbar an einem Ort ankommen.
— Lukas
Geschäftsadresse und digitaler Briefkasten als praktische Ergänzung
Wer Coworking-Tage sauber dokumentieren will, braucht auch eine klare Adresse für Rechnungen und Geschäftspost. Es gibt Dienste, die eine ladungsfähige Geschäftsadresse, ein digitales Postfach mit Briefscan und buchbare Coworking-Tage aus einer Hand statt über mehrere Anbieter verteilt anbieten.

Der Vorteil gegenüber einer privaten Adresse liegt auf der Hand: Rechnungen kommen auf eine professionelle Firmenadresse, deine Privatanschrift bleibt geschützt, und jede Post landet nachvollziehbar im digitalen Postfach statt im heimischen Briefkasten. Das erleichtert genau die Dokumentation, die bei einer Steuerprüfung zählt. Das Pro-Paket ab 5,99 € monatlich bietet Adresse, Postservice und optionale Coworking-Buchung im Bündel. Wer aktuell ganz ohne festes Büro arbeitet, findet im Leitfaden zur Gründung ohne festen Firmensitz weitere praktische Hinweise. Schau dir das Paket an und prüfe, ob es zu deiner aktuellen Arbeitsweise passt.
Quellen
Für eine vertiefte Prüfung deines individuellen Falls lohnt sich ein Blick in Fachartikel von Haufe, Focus und Norman.finance. Bei komplexeren Konstellationen, etwa gemischter Nutzung oder Auslandsbezug, empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit deinem Steuerberater.
- Norman
- Focus – Coworking Space und Steuern
- Steuerberaterscout – Coworking Space steuerlich absetzen
- Innergarden – Coworking von der Steuer absetzen
FAQ
Kann man einen Coworking Space von der Steuer absetzen?
Ja. Selbstständige setzen die Kosten als Betriebsausgabe an, Arbeitnehmer als Werbungskosten, sofern der Space nicht ihre erste Tätigkeitsstätte ist.
Ist ein Workation-Aufenthalt steuerlich absetzbar?
Nur der berufliche Anteil ist absetzbar, etwa Coworking-Gebühren am Zielort. Private Reise- und Aufenthaltskosten während einer Workation bleiben in der Regel nicht abzugsfähig.
Kann ich die Kosten für einen Homeoffice-Tisch von der Steuer absetzen?
Ja, als Arbeitsmittel. Kostet der Tisch bis 800 € netto, gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut und ist sofort absetzbar, teurere Anschaffungen schreibst du über mehrere Jahre ab.
Ist ein Coworking Space eine Betriebsstätte?
Nur bei dauerhafter, regelmäßiger Nutzung kann das Finanzamt den Coworking-Platz als erste Tätigkeitsstätte einstufen, mit Auswirkungen auf Fahrtkosten- und Reisekostenregeln. Für gelegentliche Nutzung gilt das normalerweise nicht.